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Bedrohte Haiarten

Was ist eigentlich eine Rote Liste?

Diese Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten, da es nicht nur eine Rote Liste gibt. Unter anderen wird zum Beispiel in Deutschland eine Rote Liste für gefährdete Biotope herausgegeben. Bei vielen zu schützenden Tierarten und Pflanzenarten hilft jedoch nur ein internationales Schutzabkommen, um diese Arten vor der weltweiten Ausrottung zu schützen.

So interessiert bei den zu schützenden Haiarten auch nur die Rote Liste der Internationalen Naturschutzunion IUCN, in der englischen Schreibweise "International Union for Conservation of Nature and Natural Resources". In dieser Liste gibt es dann noch einmal eine Unterteilung nach dem Grad der Gefährdung einer Art. Diese Unterteilung reicht von bereits "ausgestorben" über "vom Aussterben bedroht" weiterhin über "stark gefährdet" bis "Daten mangelhaft" auf Grund fehlender Beobach­tungen.

Neben dieser Roten Liste gibt es noch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES, in der englischen Schreibweise "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora". Dieses Washingtoner Artenschutz­abkommen hat zum Ziel, den internationalen Handel mit wildlebenden Tierarten und Pflanzenarten soweit zu kontrollieren, dass das Überleben dieser Arten nicht durch den internationalen Handel mit geschützten Arten gefährdet wird.


Bedrohte Haiarten

Folgende bedrohte Haiarten stehen nun in den Roten Listen des IUCN und von CITES:  
(Irrtum vorbehalten, bitte deshalb nicht für Hausarbeiten etc. verwenden. Stand: 2006)

  • Düsterer Hai
  • Gangeshai
  • Großflossenhai oder Sandbankhai
  • Heringshai
  • Riesenhai
  • Sandtigerhai
  • Schokoladenhai
  • Schwarzspitzenhai
  • Sechskiemenhai
  • Walhai
  • Weißer Hai

Ab September 2014 stehen 5 weitere Haiarten in der Roten Liste vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES, jedoch im Anhang II. Im Anhang II aufgeführte Arten gelten als noch nicht vom Aussterben bedroht, so dass ein genehmigter Handel möglich ist, insofern der Nachweis erbracht wird, dass die Fänge aus nachhaltig bewirtschafteten Populationen stammen.

Der Heringshai, der in der oberen Liste ebenfalls mit aufgeführt ist, wurde nicht versehentlich doppelt gelistet, sondern wurde bereits Jahre zuvor von der IUCN mit in die Rote Liste aufgenommen.

  • Heringshai
  • Weißspitzenhochseehai
  • und 3 Hammerhai-Arten

Bei der Einstufung einer Gefährdung von Haiarten gibt es, wie bereits weiter oben erwähnt, verschiedene Kriterien. Eines dieser Kriterien ist der Rückgang einer Haiart im letzten Jahrzehnt, gemessen in Prozent der Populationsgröße. Nach dieser Einteilung wurde festgestellt, dass die Populationsgröße bei nachfolgender Haiart um ganze 90 Prozent geschrumpft ist.

  • Gangeshai

Von einer Verringerung der Bestände um 80 Prozent ist bei den folgenden Haiarten aus­zugehen:

  • Gestreifter Glatthai
  • Harrison's Schlinghai
  • Neu Guinea Flusshai
  • Neue Speerzahnhai Art
  • Pondicherryhai

Nachfolgend die Haiarten, deren Populationsgrößen um circa 50 Prozent und zwischen­zeitlich vermutlich mehr geschrumpft sind:

  • Engelshai
  • Guggenheim Engelshai
  • Hundshai
  • Riesenhai
  • Sandtigerhai
  • Schlinghai
  • Walhai
  • Weißer Hai

Weiterhin gelten Haiarten als gefährdet, die nur regionale Verbreitungsgebiete be­sitzen und Haiarten, deren Populationsgrößen ohnehin nur als bescheiden einzustufen sind.


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Literatur
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