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Qualitätsoffensive Naturparke verläuft erfolgreich


Qualitätsoffensive unterstützt Naturparke

17 Naturparke erhalten Auszeichnung in bundesweiter
"Qualitätsoffensive Naturparke"

Bonn/Oberelsbach, 7. Mai 2007. 17 Naturparke wurden vom Präsidenten des Verbandes Deutscher Naturparke (VDN) Dr. Michael Arndt am 7. Mai 2007 im Rahmen der Qualitätsoffensive Naturparke ausgezeichnet. Die Auszeichnung fand auf der Festveranstaltung "40 Jahre Naturpark Bayerische Rhön" in Oberelsbach statt.

Als "Qualitäts-Naturpark" wurden die Naturparke Bayerische Rhön, Spessart, Diemelsee, Frankenwald, Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst, Hessische Rhön, Hoher Fläming, Kellerwald-Edersee, Märkische Schweiz, Münden, Neckartal-Odenwald, Oberer Bayerischer Wald, Schwäbisch-Fränkischer Wald, Südschwarzwald und als "Partner Qualitätsoffensive Naturparke" die Naturparke Ebbegebirge, Homert und Rothaargebirge ausgezeichnet.

Der VDN führte vom 7. bis 9. Mai 2007 im Naturpark und Biosphärenreservat Bayerische Rhön die diesjährige Tagung der Geschäftsführer der deutschen Naturparke durch, an der Vertreter von 50 Naturparken teilnahmen.

Die "Qualitätsoffensive Naturparke" hat der Verband Deutscher Naturparke (VDN) in den Jahren 2004 und 2005 entwickelt und im Jahr der Naturparke 2006 gestartet. Gefördert wurde das Projekt vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

"Die Qualitätsoffensive Naturparke verläuft bisher sehr erfolgreich. Nach nur einem Jahr nehmen bereits 44 der 97 Naturparke daran teil", stellte Dr. Arndt fest.

Die Qualitätsoffensive unterstützt die bundesweit 97 Naturparke in ihren Aufgabenbereichen Naturschutz, umweltverträglicher Tourismus, Umweltbildung sowie nachhaltige Regionalentwicklung. Bundesweit soll so ein zielgerichteter Entwicklungsprozess in den Naturparken in Gang gesetzt und noch verstärkt werden. Eine ständig weiter steigende Qualität der Arbeit und Angebote der Naturparke ist ebenso das Ziel wie eine bessere Unterstützung ihrer Arbeit in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Die an der Qualitätsoffensive teilnehmenden Naturparke müssen einen 60 Seiten umfassenden Kriterienkatalog ausfüllen, der aus fünf Handlungsfeldern und 41 Fragen besteht. Jeder teilnehmende Naturpark wird im Anschluss von einem so genannten Qualitäts-Scout bereist, evaluiert und beraten. Um die Auszeichnung "Qualitäts-Naturpark" zu erhalten, muss ein Naturpark 250 von 500 möglichen Punkten erreichen (bis 31.12.2006: 200 Punkte). Wird diese Punktzahl nicht erreicht, ist der Naturpark ein "Partner der Qualitätsoffensive Naturparke".

Im Internet stehen unter www.naturparke.de/naturparke_qualitaetsoffensive.php der Katalog der Qualitätskriterien und ein Flyer zur Qualitätsoffensive als Download zur Verfügung.

Quelle im Internet: www.nationale-naturlandschaften.de

------- Mehr zum Thema Natur- und Nationalparks 2007 -------
 

Rotwild im Nationalpark Eifel vertrieben

NABU fordert konsequente Umsetzung der Schutzmaßnahmen für Großwild

Düsseldorf, 27.04.2007 - Anlässlich des heutigen vom Nationalparkforstamt veranstalteten Informationsabends rund ums Rotwild in Monschau-Rohren fordert der NABU NRW eine konsequente Umsetzung der für Großwild im Nationalpark geltenden Schutzbestimmungen. "Großschutzgebiete wie ein Nationalpark haben als Ziel natürliche oder vom Menschen wenig beeinflusste, unzerschnittene Lebensräume mit all ihren dynamischen Eigenschaften und Prozessen vor dem Menschen zu schützen. Dabei liegt ein Schwerpunkt ausdrücklich auf dem uneingeschränkten Schutz von heimischen Großtierarten", sagt Dr. Manfred Aletsee, Nationalparkbeauftragter des NABU NRW. Im Nationalpark Eifel sollte dies unmittelbar dem Rothirsch zu Gute kommen. Bisher habe die Öffnung des Gebietes für den Besucherverkehr insbesondere auf der Dreiborner Hochfläche aber nur zu massiven, für das Rotwild unkalkulierbaren Störungen geführt. Die Folge - auf der Dreiborner Hochfläche lassen sich die tagaktiven Rothirsche nicht mehr blicken.

"Um die Störungen des Rotwildes zu reduzieren ist die Entwicklung eines nationalparkkonformen Besucherlenkungskonzeptes zwingend erforderlich", so Aletsee. Dabei seien Besucherplattformen, die den Blick auf die Hochfläche und die Hirsche ermöglichen ohne diese zu stören, und die Rücknahme von zerschneidenden Wegen zum Schutz des Rotwildes unerlässlich. Aber auch die weiterhin jährlich erfolgende Jagd im Nationalparkgebiet müsse aufhören. Sie trüge ihren Teil dazu bei, dass sich das Rotwild in die Wälder zurückzöge.

"Die Begründung, man müsse die Paarhufer im Gebiet regulieren, um die Waldentwicklung und die Baumartenzusammensetzung des zukünftigen Waldes beeinflussen zu können, ist nicht nationalparkkonform und daher nicht zulässig", erklärt Aletsee. Dabei könne der NABU dort, wo für den Nationalpark als Schutzziel naturnaher Buchenwald vorgesehen sei, durchaus mit einer räumlich und zeitlich befristeten Wildregulierung leben, wenn es der Entwicklung eines solchen Buchenwaldes diene.

Vertretbar sei aus NABU-Sicht bis auf wenige Ausnahmen auch eine Regulierung des Wildbestandes in einem 500 Meter breiten Streifen innerhalb der Nationalpark-Grenzen, um nicht vertretbare Wildschäden außerhalb des Nationalparks zu minimieren. "Aber nur dann, wenn die Schäden nachweislich durch das Ruhen der Jagd im Nationalpark entstanden sind und alle Mittel der ordnungsgemäßen Hege außerhalb des Parks ausgeschöpft sind", erklärt der NABU-Nationalparkexperte weiter. Nichtordnungsgemäße Hege außerhalb des Nationalparks könne dagegen kein Grund für eine Bejagung innerhalb des Nationalparks sein.

Zudem seien heimische Arten, wie das Reh, die keinen existenziellen Einfluss selbst auf gepflanzte Baumpopulationen haben, generell auf der gesamten Nationalparkfläche zu schonen. Dies müsse auch für nichtheimische Arten, wie das Mufflon gelten, solange keine Schäden durch diese Tiere nachgewiesen seien. In diesem Fall bestünde aber die Verpflichtung ein geeignetes Monitoring durchzuführen, um Schäden frühzeitig erkennen zu können. Darüber hinaus fordert der NABU NRW ausnahmslos die so genannte "Wildhege" einzustellen und jegliche jagdliche Einrichtung zu entfernen oder unbrauchbar zu machen, sofern nicht artenschutzrechtliche Gründe dagegen sprechen.

Quelle im Internet: nrw.nabu.de


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