Deutsches Institut für Menschenrechte veröffentlicht Essay zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention
Berlin, 10.01.2007 - Anlässlich der Verabschiedung der Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderung durch die UN-Generalversammlung Ende 2006 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte den Essay "Zum
Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention" veröffentlicht. Die Konvention präzisiert und ergänzt bereits
bestehende menschenrechtliche Standards unter dem besonderen Blickwinkel der Menschen mit Behinderung.
Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, zeigt in dem Essay, dass die UN-Behindertenkonvention
einen signifikanten Paradigmenwechsel in der Einstellung zu Menschen mit Behinderung darstellt. "Der Konvention liegt ein
Verständnis von Behinderung zugrunde, indem diese keineswegs von vorneherein negativ gesehen, sondern als normaler Bestandteil
menschlichen Lebens und menschlicher Gesellschaft ausdrücklich bejaht und darüber hinaus als Quelle möglicher kultureller
Bereicherung wertgeschätzt wird", so der Menschenrechtsexperte. Gleichzeitig sei in der Definition von Behinderung auf die
sozialen Problemlagen verwiesen, unter denen Menschen mit Behinderung leiden. Bielefeldt betont, dass das Problem dabei nicht in
den betroffenen Menschen verortet wird, sondern im ausgrenzenden und diskriminierenden Umfeld.
Bielefeldt verweist darüber hinaus darauf, dass die Konvention die freiheitliche und soziale Inklusion von Menschen mit
Behinderung einfordert. Er unterstreicht, dass Autonomie und Inklusion in der Konvention nicht als Gegensätze gedacht werden,
sondern als unauflöslich miteinander verbunden. Die Konvention zielt somit auf ein selbstbestimmtes Leben in sozialen Bezügen
ab, auf ein "Empowerment" von Menschen mit Behinderung.
Das Besondere sei zudem, so der Menschenrechtsexperte, dass die Vertragsstaaten über die Umsetzung der Konvention nicht nur
alle vier Jahre an einen UN-Sachverständigenausschuss berichten müssen, sondern auch auf nationaler Ebene einen
Monitoringmechanismus zur systematische Überwachung vor Ort einrichten sollen.
Der Ratifizierungsprozess der Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beginnt am 30. März
2007. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfahl der Bundesregierung, die Konvention zügig und vorbehaltlos zu
ratifizieren. Weltweit leben rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen.
Heiner Bielefeldt: "Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention". Berlin: Deutsches Institut für
Menschenrechte, 2006, 15 S., ISBN 3-937714-29-4
Quelle im Internet und weitere Informationen: www.institut-fuer-menschenrechte.de
------- Eine weitere Mitteilung zum Thema 2006/2007 -------
Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Zur Verabschiedung der UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde behinderter
Menschen in New York erklärt Ilja Seifert, behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.:
14.12.2006 - Der 13. Dezember wird als Erfolgstag der Behindertenpolitik in die Geschichte eingehen. Die Menschenrechtssituation
für Menschen mit Behinderungen kam mit der Verabschiedung der Konvention einen großen Schritt voran. Die DIE LINKE. wird sich
für eine rasche Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland einsetzen.
Die Konvention verpflichtet die 192 UN-Mitgliedsstaaten, Menschen mit Behinderungen vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen
und setzt erstmals verbindliche internationale Standards, um den schätzungsweise 650 Millionen Menschen mit Behinderungen das
Leben zu erleichtern.
Die Konvention tritt in Kraft, wenn 20 Staaten die Konvention ratifiziert haben. Der Ratifizierungsprozess soll am 30. März
2007 beginnen. Staaten, die diese Konvention unterschreiben, verpflichten sich unter anderem, behindertengerechte Zugänge zu
öffentlichen Gebäuden zu schaffen und Diskriminierungen zu unterbinden. Derzeit haben nur 45 Staaten Gesetze, die Menschen mit
Behinderungen schützen.
Großen Anteil am Zustandekommen - und an der inhaltlichen Prägnanz - der Konvention haben Menschen mit Behinderungen selbst.
Rund 800 Nichtregierungsorganisationen nahmen unter dem Motto "Nichts über uns ohne uns!" direkten Einfluss auf die
Verhandlungen in New York. Sie erreichten sogar die Möglichkeit von Individualbeschwerden, wenn alle innerstaatlichen
Rechtswege ausgeschöpft sind.
Quelle im Internet und weitere Informationen unter: www.linksfraktion.de
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Über einige Themen können wir auch nur berichten, doch einige Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter dem
Stichpunkt Glossar und einige weiterführende Erläuterungen unter Brennpunkte I und II. An der
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