Terra Human - Magazin und Portal
Home
Umwelt & Natur
Kunst & Kultur
Soziales
Wissenschaft
Photographie
Navigation
Impressum

Festnahmen in Petersburg und UN-Anti-Folter-Konvention


Festnahmen in St. Petersburg

Russland muss bei G 8-Gipfel in St. Petersburg Menschenrechte achten

Berlin, 13. Juli 2006 - Mit großer Besorgnis hat amnesty international (ai) Nachrichten registriert, nach denen in den vergangenen Tagen mehrere Menschen in St. Petersburg unter fadenscheinigem Vorwand festgenommen wurden. Dies betrifft Demonstranten gegen Atommüllimporte nach Russland sowie zwei deutsche Studenten, die zum bevorstehenden G 8-Gipfel nach St. Petersburg gereist waren. Letztere wurden wegen einer Ordnungswidrigkeit zu zehn Tagen Haft verurteilt.

"Seit langem mahnen wir rechtsstaatliche Defizite in Russland an. Die Ereignisse der letzten Tage verstärken unsere Befürchtungen, dass die russischen Behörden friedliche Protestkundgebungen anlässlich des G8-Gipfels am kommenden Wochenende unterdrücken und dabei grundlegende Menschenrechte verletzen werden", sagte Peter Franck, Russland-Experte der deutschen ai-Sektion.

ai fordert die zuständigen russischen Behörden auf, die Vorwürfe gegen die Festgenommenen schnell und unparteiisch untersuchen zu lassen. "Sollten sich diese als nicht substanziell erweisen, sind diejenigen, die sich in Haft befinden, unverzüglich freizulassen," sagte Franck. "Die Behörden können so auch beweisen, dass die jüngsten Äußerungen Putins zur Zivilgesellschaft ernst gemeint waren." Putin hatte vor rund einer Woche bei einem Treffen von Nichtregierungsorganisationen in Moskau aus Anlass des G 8- Gipfels gesagt, zivilgesellschaftliches Engagement sei grundlegend für eine demokratische und rechtsstaatliche Entwicklung in Russland.

Berichten zufolge wurden am 11. Juli 2006 in St. Petersburg Mitglieder der Organisationen "Ecozashita" und "Bellona" sowie eine Journalistin im Zusammenhang mit der Verteilung von Flugblättern gegen Atommüllimporte und -transporte festgenommen. Die beiden deutschen Studenten Henning Wallerius und Eike Korfhage wurden am 11. Juli 2006 wegen angeblichen "Urinierens in der Öffentlichkeit" zu einer Freiheitsstrafe von zehn Tagen verurteilt; die Studenten bestreiten die Vorwürfe. Sie waren nach St. Petersburg gereist, um die Ereignisse um den G 8 Gipfel fotografisch zu dokumentieren.

Quelle und weitere Informationen: amnesty international - www2.amnesty.de

--------------------- 2006 ---------------------

 

Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention

Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention und fordert starken nationalen Präventionsmechanismus

21. Juni 2006 - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention. "Das Zusatzprotokoll bildet einen Meilenstein im internationalen Bemühen um die effektive Überwindung von Folter und grausamer und unmenschlicher Behandlung und Bestrafung", erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Am 22. Juni 2006 tritt das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention in Kraft.

Bielefeldt betonte den präventiven Charakter des Instruments, der neu und wegweisend sei. Durch unabhängige Kontrollgremien sollten Folter und unmenschliche Behandlung verhindert werden. Bielefeldt bedauerte, dass Deutschland nicht zu den ersten zwanzig Vertragsstaaten zähle, und forderte die Bundesregierung auf, die bereits beschlossene Zeichnung und Ratifikation zügig zu vollziehen.

Der Menschenrechtsexperte äußerte Kritik am derzeit in Deutschland diskutierten Modell eines nationalen Kontrollmechanismus mit vier ehrenamtlich arbeitenden Kommissaren. Ein solches Gremium könne den Anforderungen des Zusatzprotokolls hinsichtlich Wirksamkeit und pluraler Zusammensetzung nicht genügen. Aufgrund der Größe Deutschlands und der Vielzahl der zu kontrollierenden Orte (etwa Gefängnisse, Polizeistationen, psychiatrische Kliniken, Abschiebehafteinrichtungen und Pflegeheime) sei das derzeit vorgesehene Modell nicht ausreichend, so Bielefeldt. "Es bestehen reale Schutzlücken in Deutschland. Daher bedarf es eines nicht nur symbolischen Gremiums", erklärte Bielefeldt. Zudem würde das neue Instrument international erheblich geschwächt werden, wenn Deutschland und andere europäische Staaten den Standard zu niedrig setzten.

Das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention sieht die Einrichtung nationaler Besuchsmechanismen vor, die ihrerseits einem internationalen Kontrollgremium unterstehen. Dadurch soll eine wirksame Kontrolle solcher Einrichtungen ermöglicht werden, in denen Menschen ihre Freiheit aufgrund behördlicher und gerichtlicher Entscheidung entzogen ist. Dieser präventive Ansatz soll den Schutz vor Folter weltweit verbessern. Die UN-Generalversammlung hat das Zusatzprotokoll am 18. Dezember 2002 angenommen. Mit der 20. Ratifikation tritt es am 22. Juni 2006, wenige Tage vor dem Internationalen Tag zur Bekämpfung der Folter (26. Juni), in Kraft.

Weitere Informationen unter: www.institut-fuer-menschenrechte.de


------------------------------------------------------

Weitere Themen: 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33

Sie haben eine Frage zum Thema "Menschenrechte" oder Sie möchten wissen, was ist oder was bedeuten rechtsstaatliche Defizite, was das Wort Souveränität oder das Wort Konvention? Einige Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter dem Stichpunkt Glossar und einige weiterführende Erläuterungen unter Brennpunkte I und II.