Ausstieg aus Atomenergie
Ende 2008, spätestens Anfang 2009 müsste nach dem Atomkonsens das Atomkraftwerk Neckarwestheim I vom
Netz genommen werden, da dahin die dann die festgelegte Reststrommenge erzeugt wäre. Doch die EnBW Energie Baden-Württemberg
AG will den Atomreaktor ganze 8 Jahre länger laufen lassen, als es die Vereinbarung entsprechend des Atomkonsens vorsieht. Im
September hatte bereits der Energieriese RWE einen Antrag auf Laufzeitverlängerung Atomkraftwerkes Biblis A gestellt. Der
offensichtliche Hintergedanke der Energiekonzerne ist dabei, dass nach der nächsten Bundestagswahl eine neue Bundesregierung
den Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Atomkraft rückgängig machen könnte. Sollte diese politische Trendwende erfolgen, so
wären die jetzigen Laufzeitbefristungen in diesem Fall vermutlich hinfällig.
Das eigentliche Motiv der Konzerne dabei ist ein erhöhter Profit. Da für ältere Atomkraftwerke die Investitionen sich bereits
amortisiert haben und diese steuerlich abgeschrieben sind, so können die Konzerne mit ihnen mehr Geld verdienen, als mit
neueren Kraftwerken. Nach den Schätzungen von Experten steigt so der Gewinn um mehrere hundert Millionen Euro pro Kraftwerk im
Jahr. Einige Politiker stehen aus besagtem Grunde einer Laufzeitverlängerung recht wohlgesonnen gegenüber, falls die Konzerne
sich bereit erklären sollten, diese zusätzlichen Gewinne zu teilen, in dem die Energieerzeuger diese für öffentliche Zwecke
zur Verfügung stellen.
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Gabriel: EnBW-Antrag für Neckarwestheim I wird auf Grundlage des
Atomgesetzes entschieden
Berlin, 21.12.2006 - Im Bundesumweltministerium ist heute ein Antrag des Betreibers EnBW eingegangen,
Elektrizitätsmengen vom Atomkraftwerk Neckarwestheim II auf das Atomkraftwerk Neckarwestheim I zu übertragen.
Dazu erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: Der Antrag von EnBW wird vom Bundesumweltministerium als der zuständigen
Behörde auf der Grundlage des geltenden Atomgesetzes nach Recht und Gesetz geprüft.
Grundsätzlich kann die Prüfung solcher Anträge mehrere Monate dauern und hängt wesentlich von der Qualität der vorgelegten
Unterlagen ab.
Die Übertragung von einem neueren Atomkraftwerk auf ein älteres ist nur als Ausnahme vorgesehen und bedarf deshalb einer
Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 1b Satz 2 des Atomgesetzes. Das Atomgesetz schreibt für einen solchen Fall die
ausdrückliche Zustimmung des Bundesumweltministers vor. Im Atomgesetz heißt es: "Elektrizitätsmengen können abweichend
von Satz 1 ? übertragen werden, wenn das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit
dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft ? der Übertragung zugestimmt hat" (§ 7 Abs. 1b Satz 2 des
Atomgesetzes). Stimmt das Bundesumweltministerium dem Antrag nach Prüfung nicht zu, entfällt die gesetzliche
Einvernehmenspflicht mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschafts- ministerium.
Quelle im Internet: Bundesumweltministerium - www.bmu.de
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Ein aktuellen Kommentar von Greenpeace
21.12.2006 - Den Antrag der Energie Baden-Württemberg (EnBW), Strommengen vom Atomkraftwerk
Neckarwestheim II auf das Atomkraftwerk Neckarwestheim I zu übertragen und so die Laufzeit des Reaktors zu verlängern ,
kommentiert Thomas Breuer, Atomexperte von Greenpeace:
"Wer Atomkraftwerke länger betreiben will, blockiert die dringend notwendige Energiewende hin zu einer sauberen
Stromproduktion in Deutschland. EnBW und die anderen großen Energieversorgungsunternehmen versuchen den Innovationsmotor
Atomausstieg abzuwürgen, um ihre marktbeherrschende Stellung zu bewahren.
Zudem sind Atomkraftwerke tickende Zeitbomben. Neckarwestheim I gehört zu den durch terroristische Angriffe besonders
verwundbaren Atomkraftwerken. Die Kuppel ist lediglich gegen den Absturz eines Starfighters ausgelegt. Das Gebot der Stunde ist
es, die alten Reaktoren sofort vom Netz zu nehmen, um das Risiko für Mensch und Umwelt zu reduzieren."
Quelle im Internet: www.greenpeace.de/25-jahre
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