873 Millionen Euro für die universitäre Spitzenforschung
Die erste Runde der Förderungsentscheidungen der Exzellenzinitiative ist entschieden. Die Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Wissenschaftsrat (WR) der Bundesregierung und Länder gab in einer Pressemeldung hierzu
folgendes bekannt.
13. Oktober 2006 - Die Förderentscheidungen in der ersten Runde der Exzellenzinitiative sind gefallen. Nach Begutachtung und
Beratung von insgesamt 88 Anträgen für die drei Förderlinien in international besetzten Prüfungsgremien und in der
Gemeinsamen Kommission von Wissenschaftsrat und Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG) hat der Bewilligungsausschuss für die
Exzellenzinitiative heute die Finanzierung von 18 Graduiertenschulen, 17 Exzellenzclustern und drei Zukunftskonzepten
beschlossen. Die Entscheidungen wurden durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, sowie die
Wissenschaftsminister Professor Peter Frankenberg (Baden-Württemberg) und Professor Jürgen Zöllner (Rheinland-Pfalz) in Bonn
bekannt gegeben. Für die Förderung der an insgesamt 22 Hochschulen angesiedelten Initiativen sind in dieser ersten Runde pro
Jahr rund 174,7 Mio. Euro bewilligt worden. Mit Blick auf die Entscheidungen in der zweiten Runde werden zehn Prozent der für
die Jahre 2009 bis 2011 bewilligten Mittel bis Oktober 2007 freigehalten.
Die Bewilligungen in den Förderlinien (Universitäten in alphabetischer Reihenfolge) im Einzelnen:
Förderlinie "Graduiertenschulen"
Universität: Titel der Graduiertenschulen
Förderlinie
"Exzellenzcluster"
Universität: Titel der Exzellenzcluster
Förderlinie "Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau
der universitären Spitzenforschung"
» Universität Karlsruhe (TH)
» Universität München
» Technische Universität München
Die Vorbereitung der Entscheidung:
In der ersten Ausschreibungsrunde der Exzellenzinitiative waren nach einer Vorauswahl von Antragsskizzen
im Frühjahr 2006 je 39 Anträge für Graduiertenschulen und Exzellenzcluster eingegangen. Die 78 Anträge wurden in 24
fachliche Panels gruppiert, durch international besetzte Prüfungsgruppen begutachtet und in der von der DFG eingesetzten
Fachkommission beraten. Von den rund 300 Gutachterinnen und Gutachtern kamen etwa 60 Prozent aus dem europäischen Ausland, rund
30 Prozent aus Übersee und etwa zehn Prozent aus Deutschland. Die Begutachtung erfolgte nach den Kriterien der
wissenschaftlichen Qualität, des interdisziplinären Ansatzes, der internationalen Sichtbarkeit sowie der Zusammenführung
regionaler Forschungskapazitäten. Zuständig für die zehn Anträge zur Förderlinie Zukunftskonzepte war die vom
Wissenschaftsrat eingesetzte Strategiekommission. Zunächst wurden hier die Anträge von international besetzten
Gutachtergruppen vor Ort geprüft. Voraussetzung für die Förderung von Zukunftskonzepten ist die Bewilligung mindestens eines
Exzellenzclusters und einer Graduiertenschule an der jeweiligen Universität. Fach- und Strategiekommission bilden die
Gemeinsame Kommission, in deren Sitzung die Anträge und die Ergebnisse der Begutachtungen beraten wurden. Auf der Basis der
Förderempfehlungen der Gemeinsamen Kommission hat der DFG-Bewilligungsausschuss die heutigen Entscheidungen gefällt.
Die Finanzierung:
Insgesamt sind für die Förderung von Spitzenforschung im Rahmen der Exzellenzinitiative (2006 bis
2011) 1,9 Mrd. Euro vorgesehen. Nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern über Richtgrößen für die einzelnen
Förderlinien standen rund 1 Mio. Euro pro Jahr für die Graduiertenschulen und rund 6,5 Mio. Euro für die Exzellenzcluster zur
Verfügung, zuzüglich der Pauschale von 20 Prozent für die projektbezogenen indirekten Kosten. Für die Förderlinie
Zukunftskonzepte waren pro Jahr rund 21 Mio. Euro vorgesehen - einschließlich der Mittel für die ersten beiden Förderlinien.
Dabei handelt es sich aber nicht um Normwerte, wie auch die differenzierte Entscheidung zeigt.
Die zweite Ausschreibungsrunde:
Die zweite Ausschreibungsrunde in der Exzellenzinitiative läuft seit September 2006. Derzeit werden die
von 70 Universitäten eingereichten Antragsskizzen in der ersten und zweiten Förderlinie von international besetzten
Gutachtergruppen geprüft. Im Januar 2007 wird die Gemeinsame Kommission beschließen, welche Initiativen zur Einreichung
ausgearbeiteter Anträge aufgefordert werden. Dabei werden auch diejenigen Anträge, die in der ersten Runde nicht zum Zuge
gekommen sind, in Konkurrenz mit den neu eingereichten Antragsskizzen bewertet. Damit erhalten sie die Chance, sich erneut dem
Wettbewerb zu stellen. Alle Anträge werden im Sommer 2007 begutachtet. Die Förderentscheidungen trifft der zuständige
Bewilligungsausschuss im Oktober 2007.
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Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zur Exzellenzinitiative und zu den heutigen Entscheidungen sind abrufbar
unter www.dfg.de und www.wissenschaftsrat.de.
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