Terra Human - Magazin und Portal
Home
Umwelt & Natur
Kunst & Kultur
Soziales
Wissenschaft
Photographie
Navigation
Impressum

Pestizide ohne Grenzwerte


Zulassung zur landwirtschaftlichen Anwendung

Hamburg, 21. 9. 2006 - Viele gesundheitsschädliche Pestizide wurden in Deutschland ohne Grenzwerte zugelassen. Dies geht aus einem Bericht hervor, den Greenpeace heute in Hamburg veröffentlicht. Bei jedem fünften Pestizid, das zum Spritzen von Obst, Gemüse und Getreide zugelassen ist, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) keinen Grenzwert festgelegt. Dennoch erteilte das Ministerium die von der Chemie-Industrie beantragten Zulassungen zur landwirtschaftlichen Anwendung. Wegen der fehlenden Grenzwerte können Lebensmittelkontrolleure nicht gegen den Verkauf von Waren mit hohen Giftbelastungen vorgehen. Greenpeace fordert Bundesminister Horst Seehofer (CSU) auf, die Zulassung für Pestizide ohne Lebensmittelgrenzwerte sofort zu widerrufen.

"Ohne Grenzwerte gibt es kein Limit für die Giftbehandlung von Obst, Gemüse und Getreide", sagt Manfred Krautter, Chemie-Experte von Greenpeace. "Selbst die größten Giftspritzer unter den Landwirten kann keine Behörde unter diesen Umständen in die Schranken weisen. Hier geht es nicht wie im Fleischskandal um Pannen bei der Überwachung in den Ländern, hier hat das Bundesministerium versagt. Seehofer muss jetzt die Verbraucher vor Agrargiften schützen."

Der Greenpeace-Bericht zeigt, dass in 208 der insgesamt 1005 in Deutschland zugelassenen Spritzmittel 51 zum Teil hochgiftige Pestizidwirkstoffe enthalten sind, ohne dass es für diese Wirkstoffe Grenzwerte in Lebensmitteln gibt. Viele dieser Agrargifte sind Krebs erregend, nervengiftig oder schädigen die Fortpflanzung. Auch in der jetzt vom BMELV geplanten Änderung der Rückstands-Höchstmengen-Verordnung ist für keinen der 51 Wirkstoffe ein Grenzwert vorgesehen.

Bei einem Test von Beeren und Kirschen hatte Greenpeace im Juli das Krebs erregende Spritzmittel Thiacloprid von Bayer gefunden, für das kein Grenzwert festgelegt wurde. Eine von Greenpeace-Anwälten Anfang August erbetene Stellungnahme zu dieser Problematik hat das Ministerium bis heute nicht beantwortet.

"Das Ministerium hat der Chemie-Industrie mit dieser Genehmigungspraxis zu beträchtlichen Gewinnen verholfen. Seehofer muss erklären, warum sein Ministerium die Interessen der Industrie vor den Schutz der Verbraucher stellt", fordert Krautter.

Die Gesundheit der Verbraucher kann beim Verzehr massiv gespritzter Ware erheblich gefährdet werden. Um Pestizide zu vermeiden, rät Greenpeace den Verbrauchern zum Kauf von Bioware. Orientierung bieten zudem die beiden Greenpeace-Einkaufsratgeber "Pestizide aus dem Supermarkt".

Die Ratgeber sind zu finden unter www.einkaufsnetz.org. Sie können auch kostenlos bestellt werden unter 040-30618-120.

Den Bericht "Pflanzenschutzmittel und deren Wirkstoffe: Anwendungs-Zulassungen ohne Höchstmengenfestlegung? des Fachtoxikologen Wolfgang Reuter finden Sie unter www.greenpeace.de.

------------ Weitere Mitteilungen -----------
 

Umweltrecht: einfacher, unbürokratischer und übersichtlicher

Bundesminister Seehofer stellt Leitlinien vor

21. September 2006 - Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das zersplitterte deutsche Umweltrecht in einem Umweltgesetzbuch zusammen zu fassen. "Dies ist eine große Herausforderung" erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer dazu heute in Berlin. Deshalb wolle sich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz möglichst frühzeitig und aktiv einbringen und habe Leitlinien entwickelt.

"Diese Leitlinien sind die Meßlatte, die wir anlegen werden, um zu gewährleisten, dass die hochgesteckten Ziele, die mit dem Umweltgesetzbuch verbunden sind, auch tatsächlich erreicht werden" so der Minister weiter. Insbesondere gehe es darum, das komplizierte Umweltrecht in Deutschland zu vereinfachen und damit Bürokratie abzubauen sowie Investitionshemmnisse zu beseitigen. Dies habe insbesondere für die Land-, Forst- und Fischereipolitik hohe Priorität.

"Ein funktionierender Umweltschutz ist für uns und die Zukunft unserer Kinder extrem wichtig" betonte der Minister außerdem. Es gelte aber das richtige Augenmaß zu bewahren. Die landwirtschaftlichen Betriebe dürften nicht durch unnötig strenge und bürokratische Umweltanforderungen, die über eine 1:1 Umsetzung von EU-Recht hinausgehen, im scharfen Wettbewerb auf den EU- und weltweiten Märkten benachteiligt werden.

In Deutschland werden rd. 50 % der Fläche landwirtschaftlich und rd. 30 % der Fläche forstwirtschaftlich genutzt. Hinzu kommen Küstenmeere, Seen und Flüsse, die der Fischerei zugerechnet werden. Die rd. 430.000 Betriebe der Land-, Forst- und Fischerei sowie das Jagdwesen werden daher vom neuen Umweltgesetzbuch maßgeblich betroffen sein, zum Beispiel durch umweltgerechte Anforderungen an die Genehmigung der Betriebe und durch Auflagen bei der Boden- und Gewässernutzung.

Quelle im Internet und weitere Informationen unter: www.bmelv.de


--------------------------------------------------------

Weitere Themen: 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74

Hinweise zur Ausstellung:

» Kartographie und Kunst als bunte Klimazeugen (bis 6. Oktober 2006)
» Fachausstellung für Land- und Forstwirtschaft (bis 1. Oktober 2006)

Sie haben eine Frage zum Thema "Pestizide und Grenzwerte" oder Sie möchten wissen, was ist ein Koalitionsvertrag oder was bedeutet das Wort Konvention? Einige Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter dem Stichpunkt Glossar und einige weiterführende Erläuterungen unter Brennpunkte I und II.