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Befruchtung, Xenogamie und Allogamie
Was im Tierreich sinnvoll und normal ist, dies ist im Pflanzenreich
nicht minder sinnvoll und normal, gemeint ist hier die genetische Vielfalt der Arten zu
erhalten. Die genetische Vielfalt lässt sich jedoch nur erhalten, wenn Inzucht vermieden
und die Fremdbefruchtung gefördert wird. Dieses trifft auf Menschen, Tiere und Pflanzen
gleichermaßen zu und braucht in der Natur nicht durch eine Gesetzesgebung geregelt zu
werden, da Tiere und Pflanzen die vernünftigeren Wesen auf unserem Planeten sind.
Ganz ohne Gesetze läuft es auch in der Natur nicht ab, nur handelt es
sich hier um natürliche Gesetze. Um reine Naturgesetze handelt es sich allerdings bei der
Xenogamie und der Allogamie auch nicht. Vielmehr haben sich im Laufe der Evolution
Mechanismen heraus gebildet, die Inzucht infolge Selbstbefruchtung weitestgehend mindern
oder zum Teil beinahe gänzlich ausschließen, dafür auf eine Fremdbefruchtung
förderlich einwirken.
Wird eine Blüte durch den Pollen einer anderen Blüte befruchtet, mit
welcher die erstere Blüte nicht genetisch verwandt ist, dann nennt man diesen
natürlichen Vorgang Xenogamie. Auch der Begriff Allogamie ist im Grunde zutreffend, doch
der Begriff Allogamie ist weiter gefasst. So bezieht sich der Begriff Xenogamie nur auf
eine Befruchtung infolge von Fremdbestäubung durch Pollen. Allogamie bezieht sich jedoch
auf alle Arten von Fremdbefruchtung und somit auch auf Pflanzen, welche keine Blüten
bilden und sich durch Keimzellen oder Sporen vermehren, wie bei Algen und Farnen
anzutreffen.
Übersicht - Befruchtung, Allogamie oder Xenogamie:
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- Einspruch gegen Patente auf menschliche Embryonen - 23.12.2006
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