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Befruchtung, Xenogamie und Allogamie

Was im Tierreich sinnvoll und normal ist, dies ist im Pflanzenreich nicht minder sinnvoll und normal, gemeint ist hier die genetische Vielfalt der Arten zu erhalten. Die genetische Vielfalt lässt sich jedoch nur erhalten, wenn Inzucht vermieden und die Fremdbefruchtung gefördert wird. Dieses trifft auf Menschen, Tiere und Pflanzen gleichermaßen zu und braucht in der Natur nicht durch eine Gesetzesgebung geregelt zu werden, da Tiere und Pflanzen die vernünftigeren Wesen auf unserem Planeten sind.

Ganz ohne Gesetze läuft es auch in der Natur nicht ab, nur handelt es sich hier um natürliche Gesetze. Um reine Naturgesetze handelt es sich allerdings bei der Xenogamie und der Allogamie auch nicht. Vielmehr haben sich im Laufe der Evolution Mechanismen heraus gebildet, die Inzucht infolge Selbstbefruchtung weitestgehend mindern oder zum Teil beinahe gänzlich ausschließen, dafür auf eine Fremdbefruchtung förderlich einwirken.

Wird eine Blüte durch den Pollen einer anderen Blüte befruchtet, mit welcher die erstere Blüte nicht genetisch verwandt ist, dann nennt man diesen natürlichen Vorgang Xenogamie. Auch der Begriff Allogamie ist im Grunde zutreffend, doch der Begriff Allogamie ist weiter gefasst. So bezieht sich der Begriff Xenogamie nur auf eine Befruchtung infolge von Fremdbestäubung durch Pollen. Allogamie bezieht sich jedoch auf alle Arten von Fremdbefruchtung und somit auch auf Pflanzen, welche keine Blüten bilden und sich durch Keimzellen oder Sporen vermehren, wie bei Algen und Farnen anzutreffen.



Übersicht - Befruchtung, Allogamie oder Xenogamie:

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  1. Einspruch gegen Patente auf menschliche Embryonen - 23.12.2006
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