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Koalition und Koalitionsvertrag

Eine Koalition ist ein Bündnis, eine Allianz oder eine Vereinigung zwischen Personen, Personengruppen, Organisationen, Parteien oder Staaten, mit dem Ziel eine Interessengemeinschaft zu gründen, um gemeinsame bzw. sich überschneide Ziele mit vereinten Kräften leichter zu erreichen.

Staaten, Parteien oder Organisationen, welche eine Koalition eingehen, vereinbaren in der Regel diese gemeinsamen Ziele in einem Koalitionsvertrag. Sinn und Zweck eines Koalitionsvertrages besteht darin, trotz bestehender Gegensätze und abweichender Standpunkte in einigen Bereichen, auf einen gemeinsamen Nenner in den Bereichen zu kommen, in denen eine weittestgehende Übereinstimmung gegeben ist. Ein Koalitionsvertrag ist jedoch rechtlich gesehen nichts weiter als eine Absichtserklärung und genauso bindend, wie ein im Liebesrausch gegebenes Versprechen. Beides kann man brechen, wenn die Grundlagen des Versprechens ins wanken geraten.

 



Übersicht - Koalition und Koalitionsvertrag:

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Glossar ABC
  
A wie Allokation
B wie Biotop
C wie Chemie
D wie Datenbank
E wie Emission
F wie Frequenz
G wie Gentechnik
H wie Habitat
I wie Insektizide
J wie Jakobiner
K wie Koalition
L wie Lethargie
M wie Metamorphose
N wie Nahrungskette
O wie Ökologie
P wie Pestizide
Q wie Quelle
R wie Rote Liste
S wie Seismogramm
T wie Treibhausgase
U wie Umwelt
V wie Vernissage
 
X wie Xenogamie
Y wie Yin und Yang
Z wie Zivilisation
 
 

Malerei, Musik und mehr ...

 
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