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Koalition und KoalitionsvertragEine Koalition ist ein Bündnis, eine Allianz oder eine Vereinigung zwischen Personen, Personengruppen, Organisationen, Parteien oder Staaten, mit dem Ziel eine Interessengemeinschaft zu gründen, um gemeinsame bzw. sich überschneide Ziele mit vereinten Kräften leichter zu erreichen. Staaten, Parteien oder Organisationen, welche eine Koalition eingehen, vereinbaren in der Regel diese gemeinsamen Ziele in einem Koalitionsvertrag. Sinn und Zweck eines Koalitionsvertrages besteht darin, trotz bestehender Gegensätze und abweichender Standpunkte in einigen Bereichen, auf einen gemeinsamen Nenner in den Bereichen zu kommen, in denen eine weittestgehende Übereinstimmung gegeben ist. Ein Koalitionsvertrag ist jedoch rechtlich gesehen nichts weiter als eine Absichtserklärung und genauso bindend, wie ein im Liebesrausch gegebenes Versprechen. Beides kann man brechen, wenn die Grundlagen des Versprechens ins wanken geraten.
Übersicht - Koalition und Koalitionsvertrag:-----------------------------------------------------
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