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Wilderei, Exoten- und Wildtierhandel


Wilderei von Elefanten und Nashörnern

Die unkontrollierte Verwertung und der unkontrollierte Abschuss von Wildtieren haben bereits in früheren Jahrhunderten zum Zusammenbruch von Populationen und zum Aussterben von Arten geführt. Als stellvertretende Beispiele könnten die nordamerikanische Wandertaube, der mitteleuropäische Auerochse oder die Stellersche Seekuh dienen, welche in den Küstenbereichen des nördlichen Pazifiks beheimatet war. Die letzte ihrer Art starb aus, obwohl diese Spezies nicht intensiv bejagt wurde. Es liegt nahe, dass die Reproduktionsrate der Stellerschen Seekuh zu gering war, um jegliche Bejagung auszugleichen, selbst wenn die Bejagung nur extensiv ausgeführt wurde.

Nun eigentlich sollte der Mensch aus diesen und ähnlichen Fehlern gelernt haben, hat er aber nicht. So werden allein in Afrika jährlich mehr als 20.000 Elefanten nur wegen ihres Elfenbeines erlegt. Bereits in den 1970er Jahren erfolgte eine Dezimierung der afrikanischen Elefanten in einem erschreckend hohen Ausmaß. Da aber Wilderei und Handel nur dann in einem hohen Ausmaß blühen können, wenn entsprechende Kontrollen fehlen und schwer zu kontrollierende Absatzmärkte vorhanden sind, leitete ein 1989 verabschiedetes absolutes Handelsverbot für Elfenbein eine vorübergehende Wende ein.
Ab 1997 erfolgte auf Antrag einiger afrikanischer Staaten eine schrittweise Lockerung des Handelsverbotes, um Lagerbestände in dringend benötigte Einnahmen zu verwandeln, wie es heißt. Die Kehrseite, wird der Wilderei und dem illegalen Handel kein Einhalt geboten, könnte der afrikanische Elefant innerhalb weniger Jahrzehnte in freier Wildbahn aussterben.

Um Nashörner, die nur wegen ihres Hornes erlegt werden, ist es nicht so sehr viel besser bestellt, eher schlimmer. So wird aus Südafrika berichtet, dass die Anzahl an gewilderten Nashörnern im letzten Jahrzehnt regelrecht explodierte und im Jahre 2014 über 1.200 betrug. Wird dieser Wilderei kein Einhalt geboten, könnte das Nashorn bereits in wenigen Jahren als eine Tierart betrachtet werden, die in freier Wildbahn ausgestorben ist. Wobei es keine nennenswerte Wilderei geben würde, wenn keine internationalen Absatzmärkte vorhanden wären. So wird davon berichtet, dass das Horn des Nashorns in Asien zu traditioneller Medizin verarbeitet wird, obwohl es keine medizinisch wirksamen Substanzen enthält.

Illegaler Handel mit Exoten

Ein anderes Kapitel ist der Handel mit Exoten. Nicht nur in Deutschland genügt es einigen vermeintlichen Tierliebhabern nicht mehr, sich lediglich ein domestiziertes Haustier zuzulegen oder eine Tierart, die aus Nachzuchten stammt und für den Handel freigegeben ist. Stattdessen blüht der Handel mit seltenen Exoten und das Halten derartig exotischer Arten ist in den letzten Jahrzehnten zu einer Modeerscheinung geworden. Mit Tierliebe oder einer Haltung aus naturwissenschaftlichem Interesse hat es zumindest nichts gemein. Wer letzteres möchte, kann heimische Arten in der freien Natur beobachten und deren Verhalten studieren. Doch der Handel mit exotischen Arten blüht.

Der internationale Handel mit Wildtieren wird eigentlich durch CITES (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) geregelt. Ehe eine bedrohte Art in die entsprechende Liste von CITES aufgenommen wird, muss CITES jedoch erst einmal über die entsprechenden Daten verfügen. Es sei angemerkt, es handelt sich nicht um eine einzelne Liste, sondern um drei Anhänge (I, II und III).
Ob eine bedrohte Art im Anhang I oder im Anhang II oder III aufgenommen wird, richtet sich danach, wie sehr eine Art bedroht ist und über letzteres beraten Vertreter der Vertragsstaaten auf Konferenzen. So ist es keine Seltenheit, dass einzelne bedrohte Arten nur in Anhang II oder III aufgenommen werden, womit ein kontrollierter Handel ermöglicht wird.
Ebenso soll es keine Seltenheit sein, dass einzelne Arten nur in den Ländern unter Schutz stehen, in denen diese Arten beheimatet sind, jedoch nicht in den Ländern, in denen diese Arten gehandelt werden. Fang, Export und Handel ist in derart gelagerten Fällen nur in den Herkunftsländern illegal, nicht hingegen in den Ländern, in denen die importierten Arten über den einschlägigen Handel angeboten werden.


Übersicht - Wilderei und Wildtierhandel: